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DSO Deutsche Stiftung Organtransplantation

Deutsche Stiftung Organtransplantation unterstützt Reformen / Neues Gesetz verankert enge Zusammenarbeit mit Kliniken / Initiativplan ergänzt mit zusätzlichen Maßnahmen

Main (ots) -

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sieht die Reformen der Organspende auf einem guten Weg. Auf ihrem Jahreskongress in Frankfurt lobt die DSO den neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dazu erklärt der Medizinische Vorstand, Dr. med. Axel Rahmel: "Die Maßnahmen setzen genau da an, wo Schwachstellen in der Organisation und Zusammenarbeit mit den Entnahmekrankenhäusern bestehen. Sie stärken die Rolle der Transplantationsbeauftragten und sind Ausdruck der Verbindlichkeit und Wertschätzung für die Organspende in Deutschland." Der Kaufmännische DSO-Vorstand, Thomas Biet, sieht die aufwandsgerechte Vergütung der Krankenhäuser als einen wichtigen Schritt.

"Es darf nicht sein, dass Kliniken aus ihrem Engagement für die Organspende finanzielle Nachteile entstehen." Bereits vor einem Jahr hatte die DSO dringend Maßnahmen zur Förderung der Organspende und die gemeinsame Entwicklung eines Initiativplans gefordert.

Der Gesetzentwurf enthält verschiedene Elemente, um die Zusammenarbeit der Entnahmekrankenhäuser mit der DSO weiter zu fördern. Dies gilt als wichtiger Faktor, um den Prozess der Organspende in den Kliniken zu verbessern. Bereits bestehende Unterstützungsangebote der DSO für Krankenhäuser und Transplantationsbeauftragte werden durch das neue Gesetz verbindlich gestaltet. Dazu gehören die folgenden Maßnahmen:

- In jedem Entnahmekrankenhaus soll mindestens ein
Transplantationsbeauftragter benannt sein, der Arzt und für die
Aufgabe fachlich qualifiziert ist. Dessen Rechte und Pflichten sind
im Gesetz klar definiert. Weitere Transplantationsbeauftragte können
in der Intensivpflege erfahrene Pflegefachpersonen sein. Bundesweit
bietet die DSO entsprechende Fortbildungen für Ärzte und Pflegende
an, um die erforderlichen Kenntnisse für diese anspruchsvollen
Tätigkeiten zu vermitteln.

- Die Entnahmekrankenhäuser sollen verpflichtet werden, alle
Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung zu erfassen und
anonymisiert an die DSO zu übermitteln. Die DSO wertet die Daten aus
und versendet die Ergebnisse an die nach Landesrecht zuständigen
Stellen. Dadurch entsteht ein flächendeckendes Berichtssystem
darüber, ob Entnahmekrankenhäuser die Möglichkeiten zur Organspende
erkennen und ausschöpfen. Die Ergebnisse werden durch die DSO
veröffentlicht. Bereits heute bietet die Koordinierungsstelle das
kostenlose Software-Tool DSO Transplantcheck für Excel an. Es
unterstützt die krankenhausindividuelle, zurückliegende Analyse des
Organspende-Potenzials.

- Die Angehörigenbetreuung der DSO soll gesetzlich verankert
werden. Dazu gehört beispielsweise auch eine klare Regelung zum
Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen dem Organempfänger
und den nächsten Angehörigen des Organspenders. "Die Weiterleitung
dieser Briefe ist für viele Betroffene emotional sehr bedeutsam und
für uns eine Herzensangelegenheit", erklärt DSO-Vorstand Thomas Biet.

Initiativplan Organspende

Die DSO übernimmt federführend die Erarbeitung des Gemeinschaftlichen Initiativplans Organspende. "Ziel des Initiativplans ist, die gesetzgeberischen Maßnahmen zu begleiten und durch weitere Instrumente in der praktischen Umsetzung zu ergänzen", betont DSO-Vorstand Rahmel. Drei Handlungsfelder wurden gemeinsam mit den eingeladenen Institutionen und Partnern* im ersten Schritt definiert:

- Prozesse vor Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls / Behandlungsstrategie am Lebensende

- Prozesse nach Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls / Spendermeldung und -charakterisierung

-Stärkere gesellschaftliche Verankerung des Themas Organspende / Öffentlichkeitsarbeit

Jetzt sollen zeitnah Maßnahmen entwickelt werden.

Diskussion um Widerspruchslösung braucht Zeit

Losgelöst vom vorliegenden Gesetzentwurf und dem Initiativplan setzt sich die Diskussion um die Widerspruchslösung fort. Diese Trennung der Maßnahmen ist aus Sicht der DSO zielführend für eine unabhängige und zügige Umsetzung des von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn initiierten Gesetzentwurfs zur Strukturverbesserung. Für ein getrenntes Verfahren plädiert auch der stellvertretende Vorsitzende des DSO-Stiftungsrats, Prof. Dr. jur. Hans Lilie: "Zunächst müssen die Hausaufgaben gemacht und die Strukturen an den Kliniken optimiert werden", mahnt er. Hier sei man mit dem Gesetzentwurf auf einem guten Weg. Unabhängig davon könne man diskutieren, ob die Widerspruchslösung das richtige Modell für Deutschland sei. Auch DSO-Vorstand Rahmel ist überzeugt: "Mit dem Gesetz erreichen wir in absehbarer Zeit einen nachhaltig verbesserten Rahmen für die Organspende. Dieser kann ebenso zur Entwicklung einer Kultur der Organspende beitragen, in der das Denken an die Organspende am Lebensende zur Selbstverständlichkeit wird. Eine von Politik und Gesellschaft getragene Widerspruchslösung könnte diesen Kulturwandel sicher fördern." Als positives Beispiel nennt Rahmel die zukünftige Widerspruchslösung in den Niederlanden. Dort wird jeder Bürger wiederholt nach seiner Entscheidung zur Organspende gefragt. Die Entscheidung wird dann in einem Register gespeichert. Erfolgt keine Rückmeldung, wird im Register hinterlegt, dass einer Organspende nicht widersprochen wurde. Die Eintragung lässt sich jederzeit online ändern. Der Vorteil dieser Form der Widerspruchslösung ist, dass sie die Autonomie des Einzelnen beachtet und den Prozess der persönlichen Entscheidung fördert. "Das ist Voraussetzung dafür, den Willen der Menschen umzusetzen, über ihren eigenen Tod hinaus schwerkranken Patienten mit einer Organspende zu helfen", erläutert der Mediziner.

Organspende rettet Leben, zum Beispiel das der 25-jährigen Chantal Bausch. Im Alter von 12 Jahren bekam sie ein Spenderherz. Heute ist sie erfolgreiche Sportlerin, nimmt regelmäßig an den Meisterschaften für Transplantierte teil und spielt aktuell Hockey in der 1. Bundesliga. Allein sieben Goldmedaillen hat sie sich in diesem Jahr in den verschiedensten Disziplinen erkämpft. Und sie tut das auch für die Organspende: "Wenn ich dazu beitragen kann, dass nur ein Mensch mehr durch eine Organspende gerettet werden kann, dann hat es sich schon gelohnt."

* Zu dem Auftakttreffen am 30. Oktober 2018 in Berlin waren folgende Institutionen eingeladen: Bundesärztekammer (BÄK), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV Spitzenverband, Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV e.V.), Gesundheitsministerkonferenz 2018 - Ministerium für Arbeit, Soziales des Landes NRW, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG), Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI), Deutscher Pflegerat, Bundesverband der Organtransplantierten e.V. (BDO), Verband Lebertransplantierte Deutschland e.V., Bundesverband Niere e.V., Netzwerk Spenderfamilien für Angehörige und Freunde von Organspendern, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Kiel Transplantationszentrum, St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort GmbH, Transplantationszentrum, Kliniken für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Transplantationszentrum, Stiftung ÜBER LEBEN - Initiative Organspende, Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

Pressekontakt:

Deutsche Stiftung Organtransplantation
Birgit Blome, Bereichsleiterin Kommunikation
Nadine Körner, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Susanne Venhaus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 677 328 9400, -9411, -9413, Fax: +49 69 677 328 9409,
E-Mail: presse@dso.de, Internet: www.dso.de


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