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Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB

Abgasskandal: Mercedes-Fahrer erstreiten erste Urteile jetzt auch gegen Daimler - Hersteller muss manipulierte C-Klasse und Vito zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

Karlsruhe (ots) -

Im Abgasskandal muss jetzt auch Daimler erste gerichtliche Niederlagen gegen betrogene Kunden einstecken, die für Volkswagen bereits seit Langem Alltag geworden sind: Das Landgericht Hanau (Az. 9 O 76/18) hat der Klage eines Vito-Fahrers auf Schadenersatz stattgegeben. Das Gericht entschied: Daimler muss das manipulierte Fahrzeug wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zurücknehmen und den Kaufpreis in Höhe von 59.500 EUR abzüglich einer Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer erstatten. Auch das Landgericht Karlsruhe (Az. 18 O 24/18) hat Daimler bereits verurteilt, einen manipulierten Mercedes-Benz C200 d T-Modell zurückzunehmen.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen aus der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig, die bereits Dutzende betrogene Mercedes-Fahrer vertritt: "Urteile gegen Daimler wie die aus Hanau und Karlsruhe waren absehbar. Daimler steht vor einer Klagewelle, die Volkswagen längst überrollt hat."

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bislang im Transporter Vito mit 1,6-Liter-Diesel, der C-Klasse mit 220d-Motor und dem GLC (ebenfalls 220d) verbotene Abschalteinrichtungen entdeckt und amtliche Rückrufe angeordnet. Darüber hinaus stehen noch weitere Modelle im Verdacht, manipuliert zu sein. Das KBA untersucht gegenwärtig noch die G-Klasse, E-Coupé, S-Klasse, GLE und die C-Klasse mit Renault-Motor.

Die rechtliche Ausgangsposition ist für Daimler-Kunden sogar besser als sie es anfänglich für Volkswagen-Kunden war. Als der VW-Abgasskandal Ende 2015 bekannt wurde, mussten Geschädigte erst mühsam eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung erkämpfen. Allein diese Hürde hat bereits Tausende Autofahrer von einer erfolgversprechenden Klage gegen VW abgehalten. Anschließend mussten noch die Gerichte davon überzeugt werden, dass Volkswagen in der Pflicht ist, die Schummel-Diesel zurückzunehmen. Heute gewähren alle Verkehrsrechtsschutzversicherungen in Abgasstreitigkeiten unproblematisch Deckung. Und auch vor Gericht gewinnt Volkswagen heute kaum noch Prozesse. Weiteren Rückenwind haben zahlreiche Oberlandesgerichte bereits signalisiert und nachdem Volkswagen jetzt auch in Deutschland ein Milliarden-Bußgeld akzeptiert hat, steigen die Erfolgsaussichten geschädigter VW-Kunden nahezu auf 100%.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Die VW-Fahrer haben den Mercedes-Fahrern den Klageweg geebnet und praktisch alle Ampeln auf Grün gestellt. Auch für Mercedes-Fahrer gibt es keinen Grund, sich betrügen zu lassen. Und erst recht gibt es keinen Grund, sich unter staatlicher Androhung von Zwangsstilllegungen fragwürdige Software-Updates aus der Hand des betrügenden Herstellers aufdrängen zu lassen. Ob diese eilig entwickelten Updates überhaupt funktionieren, ist fraglich und dass sie erhebliche Folgeschäden an den teuren Autos verursachen können, ist aus den VW-Fällen hinlänglich bekannt."

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB aus Trier ist eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Sie berät und vertritt bundesweit bereits über 1.000 Geschädigte im VW-Abgasskandal. Die Kanzlei hat am 28.05.2018 vor dem OLG Köln (Az. 27 U 13/17) die bundesweit erste Entscheidung eines Oberlandesgerichts zugunsten eines VW-Fahrers erstritten, die Signalwirkung hat, und zwar auch für Mercedes-Fahrer. Die Kanzlei bietet Autokäufern eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung ihres Falles unter www.lehnen-sinnig.de

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