Anzeige

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Porsche Dieselskandal - Sensationsurteil: Gericht verurteilt Händler bei nicht zurückgerufenem Cayenne mit Euro 5, Thermofenster illegal

Lahr (ots) -

In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Koblenz, 12 O 119/18 hat das Gericht mit Urteil vom 10.07.2019 einen Händler zur Rücknahme eines Porsche Cayenne mit der Euro 5-Norm verurteilt. Das sensationelle an diesem Urteil ist, dass es für das Fahrzeug mit der Euro 5 Norm keinen offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt gab. Porsche bestreitet vehement, dass in diesen Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut sei. Die Rückrufe würden nur für Euro 6 Fahrzeuge gelten. Diese Auffassung ist nach dem Urteil des Landgerichts Koblenz nicht mehr haltbar.

Der Kläger behauptete in dem Verfahren, das in dem Fahrzeug eine Abschalteinrichtung in der Form eines Thermofensters verbaut ist. Dies bedeutet, dass die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen eingeschränkt oder ausgeschaltet wird. Dies gestanden der Händler und die Porsche AG in dem Verfahren zu, teilten aber mit, dass diese Abschalteinrichtung nicht illegal sei. Vielmehr sei sie zum Schutz des Motors zwingend notwendig. Außerdem ließ Porsche vortragen, dass auch das Kraftfahrtbundesamt die Abschalteinrichtung für zulässig erachte und es deshalb keinen Bescheid über den Rückruf Euro 5 Cayenne gebe. Dieser Ansicht erteilte das Landgericht Koblenz zu Recht eine Absage. Bei dem Thermofenster handelt es sich um eine Abschalteinrichtung. Eine solche ist nur in engen Grenzen nach dem europäischen Recht zulässig. Porsche berief sich in dem Verfahren darauf, dass damit Motor geschützt werden müsse. Entgegen der Ansicht der Porsche AG ist diese Abschalteinrichtung bei dem Cayenne Euro 5 nicht notwendig zum Schutz des Motors. Weder der Händler noch die Porsche AG haben hinreichend dazu vorgetragen, dass der Motor genau durch diese Maßnahme zwingend geschützt werden muss. Porsche kann nicht erklären, warum nicht andere Maßnahmen ausreichend sind. So hatte auch bereits in verschiedenen Daimler Fällen das Landgericht Stuttgart entschieden. Auch dort war ein Thermofenster verbaut. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte der Daimler AG insoweit eine Darlegungslast auferlegt.

Damit steht fest, dass in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Es liegt ein Sachmangel vor. Der Kläger kann damit die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Er muss sich lediglich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: "Damit können Geschädigte im Abgasskandal nicht nur dann Ansprüche geltend machen, wenn das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf angeordnet hat. Es zeigt sich, dass viele Hersteller eine Abschalteinrichtung in der Form eines Thermofensters verbaut haben. Da dies nur ausnahmsweise zulässig ist, stehen den Geschädigten bei einer Unzulässigkeit Schadensersatzansprüche zu."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer führen in einer Spezialgesellschaft die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/


Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

Presseportal-Newsroom: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Unternehmensnachrichten präsentiert von PRESSEPORTALPresseportal Logo

presseportal.de ist ein Angebot der news aktuell GmbH

news aktuell GmbH
Mittelweg 144
20148 Hamburg
E-Mail: info@newsaktuell.de

www.newsaktuell.de/kontakt

Die Süddeutsche Zeitung ist weder für den Inhalt der Anzeige noch die darin enthaltenen Verlinkungen noch für ggf. angegebene Produkte verantwortlich.