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Clerical Medical: Der Brexit und seine möglichen Auswirkungen - Zugleich ein Beitrag zu Handlungsoptionen für Versicherungsnehmer

Bremen (ots) -

Der nachfolgende Beitrag skizziert exemplarisch, auf welchen Ebenen der Brexit Auswirkungen auf bestehende britische Lebensversicherungen haben könnte. Dabei hat Scottish Widows bereits auf die bestehende Unsicherheit reagiert und beabsichtigt, das europäische Portfolio auf eine Tochtergesellschaft in Luxemburg zu übertragen. Auch den Versicherungsnehmern bleiben Reaktionsmöglichkeiten, sofern sie sich von ihrer Versicherung trennen möchten. Der Artikel befasst sich dabei mit der gegenüber einer Kündigung regelmäßig wirtschaftlich günstigeren Möglichkeit der Rückabwicklung der Versicherung durch Ausübung eines Widerspruchsrechts.

Der Brexit

Niemand weiß genau wie sich der bevorstehende Brexit vollziehen wird. Hierzu kursieren viele Spekulationen, die wir an dieser Stelle nicht aufgreifen wollen. Fakt ist, dass keiner genau vorhersagen kann, welche Auswirkungen der Brexit tatsächlich haben wird. Großbritannien wird nach dem derzeitigen Stand am 29.03.2019 die Europäische Union verlassen.

Auswirkungen sind zum einen auf der Ebene der Aktienmärkte und damit des Kapitalanlagestocks der britischen Versicherungen möglich. Im Verhältnis zu deutschen Lebensversicherungen sind britische Versicherungsgesellschaften sehr viel stärker in Aktien investiert. Gibt es einen Crash am Aktienmarkt, hat dieses auch massive Auswirkungen auf die Deckungsstöcke der britischen Lebensversicherungen. Trotz des Smoothing-Verfahrens -einem speziellen Glättungsverfahren, bei dem die erwirtschafteten Erträge zum Teil in die Reserven eingestellt und nicht den Verträgen gutgeschrieben werden - wären auch hier wirtschaftliche Einbußen auf Ebene der Einzelpolicen zu befürchten.

Ein erhebliches Risiko besteht zudem darin, dass die Finanzdienstleister aus Großbritannien die Möglichkeit des sogenannten Passportings verlieren könnten. Versicherungsunternehmen können danach EU-weit ihre Versicherungsprodukte vertreiben. Hiermit könnte mit dem Brexit Schluss sein. Welche Rechtsfolgen dieses nach sich zieht, ist ebenfalls unklar.

Scottish Widows reagiert

Nachdem bereits Standard Life angekündigt hat, bestimmte Lebensversicherungsbestände auf eine irische Tochtergesellschaft zu übertragen, folgt auch nun die Scottish Widows Limited - besser bekannt unter der Servicemarke Clerical Medical - diesem Vorbild. Aufgrund des drohenden Brexits beabsichtigt nun auch die Scottish Widows ihr europäisches Portfolio auf eine neue juristische Person, die Scottish Widows Europe S.A. ("SWE") mit Sitz in Luxemburg zu übertragen. Clerical Medical schreibt in einem Rundschreiben aus Dezember 2018, dass das geplante Vorhaben noch der Genehmigung des Gerichts in einer für den 14. März 2019 angesetzten Anhörung bedürfe. Im Falle der Genehmigung der Übertragung sei die Scottish Widows Europe S.A. zukünftig Versicherungsträger. Bei der SWE handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Scottish Widows Limited, die der luxemburgischen Versicherungsaufsicht unterliegt.

Widerspruch als Alternative zur Kündigung

Wer seine Versicherung auf den Prüfstand stellen will bzw. erwägt, sich von seiner Versicherung zu trennen, sollte insbesondere auch Rückabwicklungsmöglichkeiten durch bestehende Widerspruchsrechte prüfen lassen. Der Widerspruch führt im Vergleich zu einer Kündigung regelmäßig zu einem deutlich höheren Zahlungsanspruch, denn der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung der geleiteten Prämien. Die Abschluss- und Verwaltungskosten werden also nicht in Abzug gebracht. Zudem hat der Versicherer unter anderem die aus den Sparanteilen gezogenen Nutzungen herauszugeben. Anzurechnen ist lediglich ein Wertersatz für den genossenen Versicherungsschutz. Haben die Deckungsstöcke bzw. Fonds Verluste erwirtschaftet, sind auch diese gegenzurechnen. Und so rechnet sich das am Beispiel einer Wealthmaster Rente aus dem Jahre 2009:

Einzahlungen (aktuell, gerundet) 35.000,00 Euro
Rückgabewert am 01. Mai 2018 28.128,28 Euro
Abwicklungsanspruch nach Widerspruch 41.215,00 Euro

Voraussetzung für ein Widerspruchsrecht ist, dass die Widerspruchsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde. Dieses ist dann der Fall, wenn entweder die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist oder dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen oder Verbraucherinformationen nicht oder nicht vollständig ausgehändigt wurden. Nach den Erfahrungen von HAHN Rechtsanwälte sind die Belehrungen bei den Clerical Medical-Verträgen häufig fehlerhaft, so dass der Widerspruch heute noch wirksam erklärt werden kann.

Hahn Rechtsanwälte bietet einen Erstcheck der Widerspruchs- und Rückabwicklungsmöglichkeiten kostenfrei an. Benötigt werden dafür der Versicherungsschein und das Anschreiben, mit dem der Versicherungsschein übersandt wurde.

Pressekontakt:

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RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
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