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vbw begrüßt die neuen Optionen zur Erwerbsmigration - Brossardt: "Effizienzsteigerung durch beschleunigte Verwaltungsverfahren nötig"

München (ots) -

Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat anlässlich der geplanten Vorstellung des Gesetzentwurfs für ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz im Bundeskabinett am Mittwoch betont, dass neben der Aktivierung des inländischen Arbeitskräfte- und Fachkräftepotenzials die Zuwanderung ein zentraler Baustein zur Fachkräftesicherung ist. "Der Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials infolge des sukzessiven Renteneintritts der Baby-Boomer-Generation ist ein Wachstums- und Wohlstandshemmnis. Allein durch eine Aktivierung aller inländischen Potenziale werden wir den Fachkräftebedarf nicht decken können. Daher brauchen wir auch die gezielte Anwerbung von Personal aus dem Ausland", sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Positiv bewertet die vbw, dass das Gesetz neue Optionen zur Zuwanderung schaffen möchte und insbesondere bei den Anerkennungsverfahren Erleichterungen vorsieht. "Die Regelungen zur `Blauen Karte EU´, die Möglichkeit der Einreise aufgrund von Berufserfahrung im nicht-reglementierten Bereich sowie Anpassungen bei der Westbalkanregelung können dazu beitragen, mehr Arbeits- und Fachkräfte aus Drittstaaten zu gewinnen", sagte Brossardt.

Nachbesserungsbedarf sieht die vbw insbesondere mit Blick auf die Beschleunigung der Verwaltungsverfahren. "Hierzu sind in den Entwürfen keine wesentlichen Verbesserungen vorgesehen. Es besteht die Gefahr, dass bürokratische Hürden eine effiziente Nutzung der neuen Optionen verhindern. Ohne echten Fortschritt in diesem Bereich wird eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens wenig Wirkung entfalten", so Brossardt.

Ebenfalls problematisch ist in diesem Kontext, dass einige der neuen Zuwanderungsoptionen an das Vorliegen einer mindestens zweijährigen staatlich anerkannten Berufsausbildung im Ausland geknüpft werden. "Es ist unklar, in welchen Ländern und für welche Berufe es solche staatlich anerkannten Ausbildungen gibt. Hier sollte auf die staatliche Anerkennung verzichtet werden und der Fokus stärker auf das Vorliegen einer strukturierten Berufsausbildung sowie das Ermessen des Arbeitgebers gelegt werden", erklärte Brossardt.

Die vbw hat Leitlinien zur Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung entwickelt. Zentraler Punkt ist die arbeitsplatzorientierte Zuwanderung. "Die Zuwanderung muss sich vor allem am Bedarf des Arbeitsmarkts orientieren. Das Vorliegen eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrags muss weiterhin die Grundvoraussetzung für die gezielte Zuwanderung sein", so Brossardt. Auch die Zuwanderung von an- und ungelernten Arbeitskräften muss nach seinen Worten in einem größeren Umfang als bislang möglich sein. Die vbw fordert zudem, das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit zu streichen, da gerade für kleine und mittlere Unternehmen die Rekrutierung im Ausland ohne Unterstützung nur schwer zu organisieren ist.

Pressekontakt:

Andreas Ebersperger, 089-551 78-373, andreas.ebersperger@ibw-bayern.de, www.vbw-bayern.de


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