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LeasePlan Deutschland rät: Jetzt schon an den Winter denken

Bald startet die Hochsaison bei den Reifenhändlern und in den Autowerkstätten. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/113613 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/LeasePlan Deutschland GmbH" Bald startet die Hochsaison bei den Reifenhändlern und in den Autowerkstätten. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/113613 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/LeasePlan Deutschland GmbH"

Neuss (ots) -

Seit Anfang 2018 ist das Alpine-Symbol - Schneeflocke in stilisiertem Berg - neue Pflicht für alle Winterreifen. Was nicht neu ist, ist die Tatsache, dass der nächste Winter auch nach einem Rekordsommer ganz bestimmt kommt. Das Autoleasing- und Fuhrparkmanagementunternehmen LeasePlan Deutschland GmbH rät allen Do-it-yourself-Reifenwechslern beim Neukauf auf das Winterreifen-Symbol zu achten und allen Autofahrern, die nicht selbst Hand anlegen, den Reifenwechseltermin frühzeitig zu vereinbaren. Denn mit dem ersten Laub auf regennassen Straßen beginnt die Hochsaison bei den Reifenhändlern und in den Autowerkstätten.

M+S Reifen ohne Schneeflockensymbol sind zwar bis zum 30. September 2024 gesetzlich als wintertauglich zulässig, allerdings nur, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.

Sollte sich herausstellen, dass neue Reifen angeschafft werden müssen, empfiehlt es sich rechtzeitig neue, für den jeweiligen Fahrzeugtyp zugelassene Reifen zu kaufen. Ein kurzfristiger Engpass bei der Beschaffung wird nicht als Entschuldigung gewertet, wenn bei winterlichen Verhältnissen Sommerreifen zum Einsatz kommen.

Wer im Winter mit Sommerreifen fährt und es aufgrund der winterlichen Fahrbahnbeschaffenheit zu einem Unfall kommt, gefährdet auch seinen Vollkasko-Versicherungsschutz. Denn wer bei erkennbar winterlichen Fahrbahnverhältnissen im Zielgebiet mit Sommerreifen losfährt, handelt grob fahrlässig und riskiert damit den Versicherungsschutz. Dr. Christoph Hartleb, beratender Rechtsanwalt von LeasePlan Deutschland, kennt die Konsequenzen: "Die Bußgelder für falsche Bereifung bei Schnee, Eis, Glätte oder Matsch im Winter sind gestaffelt, aber in jedem Falle wird ein Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt dazu gebucht." Adressat eines Bußgeldes sei im Übrigen nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter, der die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung anordnet oder zulässt. Hier ist eine Geldbuße von 75,00 Euro, verknüpft mit einem Punkt, fällig.

Und noch ein Tipp für alle, die nicht nur an den Winter, sondern auch an den Skiurlaub denken: Bei der Fahrt mit dem Pkw ins Ausland auf jeden Fall vorher Informationen über die Winterreifenpflicht im jeweiligen Land einholen. In manchen Ländern gibt es feste Zeiträume, in denen die Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen. Informationen hierzu gibt es im Internet, beispielsweise unter https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/ausruestung-und-wartung/winterreifenpflicht-faq.

Pressekontakt:

Britta Giesen
Referentin Externe/Interne Kommunikation
Telefon: 02131/132-511
E-Mail: britta.giesen@leaseplan.com

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41460 Neuss
Internet: www.leaseplan.de


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