Anzeige

MS Luxury Collection eG

Sebastian Genßler: Mit der MS Luxury Collection eG zur Unternehmensgründung in Dubai

Sebastian Genßler / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/169802 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis. Sebastian Genßler / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/169802 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

Plauen (ots) -

Als Gründer und Vorstand der MS Luxury Collection eG verfolgt Sebastian Genßler das Ziel, Unternehmer und Selbstständige bei der Unternehmensgründung in Dubai zu unterstützen. Der erfolgreiche Wirtschaftscoach verfügt über eine langjährige Erfahrung in der strategischen Beratung zur Steueroptimierung, wodurch er bereits zahlreichen Klienten dabei helfen konnte, ihre Unternehmensstruktur in Deutschland zu verbessern. Was Dubai zu einem idealen Standort für Gründer macht und warum eine Kooperation mit der MS Luxury Collection eG die beste Lösung für eine Geschäftsgründung in Dubai darstellt, führt der Experte in diesem Beitrag aus.

Viele Selbstständige spielen mit dem Gedanken, ihren Unternehmensstandort ins Ausland zu verlagern. Sogenannte Steuerparadiese bieten im Unterschied zum Hochsteuerland Deutschland den Vorteil, dass Unternehmer den Großteil ihres Umsatzes behalten dürfen. Neben den EU-Mitgliedsstaaten Zypern und Malta drängen junge Unternehmer vermehrt in Dubai an den Start, da sich die Metropole am Persischen Golf als äußerst dynamischer und strategisch wertvoller Sitz für Unternehmensgründungen positioniert hat. Doch trotz der Vorteile, die Dubai zu bieten hat, bleiben nach wie vor etliche Irrtümer und Gerüchte über die Weltstadt im Denken vieler Geschäftsgründer verhaftet. "Unternehmer, die an derlei Vorurteilen und Irrtümern festhalten, bringen sich um lohnenswerte Geschäfte in einem außerordentlich dynamischen und aufstrebenden Markt", warnt Sebastian Genßler von der MS Luxury Collection eG.

"Dubai hat in der Vergangenheit eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, welche den Ablauf einer Geschäftsgründung erheblich vereinfachen und beschleunigen", fügt der Wirtschaftscoach hinzu. Sebastian Genßler verfügt über ein umfassendes und bis ins Königshaus sowie in Regierungskreise hineinreichendes Netzwerk, welches ihm erlaubt, Unternehmensgründungen in Dubai nicht nur schnell und effizient, sondern auch mit einer immensen Expertise durchzuführen. Indem er direkte Verbindungen zu den entscheidenden Stellen knüpft, gewährt er seinen Kunden einen bedeutenden Vorsprung: Die Kooperation mit dem Wirtschaftsexperten garantiert eine reibungslose und beschleunigte Abwicklung aller Prozesse. Nachdem Sebastian Genßler mit der Errichtung der International Consulting FZO in Dubai alle Stationen der Geschäftsgründung selbst durchlaufen hat, steht er nun seinen Klienten mit umfangreichen Fachkenntnissen in einer vertieften Zusammenarbeit zur Seite. Wie Selbstständige und Unternehmer von dem enormen Wachstumspotenzial Dubais profitieren können, erläutert Sebastian Genßler im Folgenden.

Wie unterscheidet sich das Geschäftsumfeld in Dubai von den Bedingungen in Deutschland?

Aufgrund seiner einzigartigen Lage fungiert das Emirat als Brücke zwischen Ost und West und eröffnet Unternehmen somit einen strategisch günstigen Zugang zu Märkten sowohl in Europa und dem Nahen Osten als auch in Afrika und Asien. Neben einer effizienten Infrastruktur kann Dubai ferner mit einem günstigen Steuersystem punkten und garantiert jungen Unternehmern außerdem ein hohes Maß an Lebensqualität. Verglichen mit Deutschland, welches durch seine hochentwickelte Industrie und strenge regulatorische Standards auf weltweite Anerkennung stößt, überzeugt das Emirat mit einem Wirtschaftssystem, das durch Unternehmerfreundlichkeit, ein hohes Maß an Flexibilität und niedrige Steuern gekennzeichnet ist. Traditionell fußt die Geschäftstätigkeit in Dubai auf einem ausgeprägten Networking und persönlichen Beziehungen, was eine fundamental andere Herangehensweise an Geschäftsbeziehungen erfordert, als dies in einem formelleren Umfeld wie der Bundesrepublik der Fall ist.

Die Neuerungen bei der Körperschaftsteuer in Dubai seit dem 1. März 2024

Im internationalen Vergleich fällt die Körperschaftsteuer mit einem Satz von neun Prozent gering aus. Zur Förderung kleiner Unternehmen und Start-ups muss für Gewinne bis zu einem Grenzbetrag von 375.000 AED (etwa 94.000 Euro) keine Körperschaftsteuer gezahlt werden. Seit dem 1. März 2024 wird die Körperschaftsteuer jedoch auch für Unternehmen in den Freihandelszonen fällig. Die neue Gesetzgebung beinhaltet allerdings auch zukünftig steuerliche Vorteile für diejenigen Unternehmen, die keine Geschäfte mit dem Festland der VAE tätigen. Für alle körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen gilt, dass bei der Besteuerung bestimmte Ausgaben vor der Berechnung der zu zahlenden Steuer abgezogen werden können, was die finanzielle Belastung für Unternehmer reduziert. Ausländische Unternehmen und Einzelpersonen unterliegen nur dann der Körperschaftsteuer, wenn sie in den VAE dauerhaft oder regelmäßig ein Gewerbe betreiben oder geschäftlich tätig sind. Dementsprechend unterliegen ausländische Unternehmen mit einer ständigen Niederlassung oder steuerrechtlichen Betriebsstätte (PE) in den VAE ebenso der Körperschaftsteuer, als wären sie in den VAE ansässig. Dagegen werden Einzelpersonen als Gewerbetreibende im Sinne der Körperschaftsteuer betrachtet, wenn sie über eine Geschäftslizenz für die Ausübung ihrer betreffenden Tätigkeit in den VAE verfügen.

Wer ist von der Körperschaftsteuer in Dubai befreit?

Auch nach der Gesetzesänderung vom 1. März 2024 bleibt ein Großteil des steuerfreien Systems der VAE bestehen. Gehälter und andere Arbeitseinkünfte von Privatpersonen sowie Einkünfte aus privaten Immobilien und Investitionen fallen weiterhin nicht unter die Körperschaftsteuer, solange die betreffende Person diese Tätigkeiten als Privatperson ausübt und dafür keine gewerbliche Lizenz oder Genehmigung benötigt. Die zuständige Steuerbehörde erklärte weiterhin, dass Kapitalgewinne, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Unternehmen aus ihren qualifizierten Beteiligungen erzielen, von der Körperschaftsteuer befreit sind. Eine qualifizierte Beteiligung liegt dann vor, wenn Anteile an einem Unternehmen in den VAE oder im Ausland spezifische Anforderungen erfüllen, die im kommenden Körperschaftsteuergesetz der VAE noch näher definiert werden. Laut Steuerbehörde dürften diese Kriterien auch für bestimmte konzerninterne Transaktionen und Umstrukturierungen gelten.

Mit der MS Luxury Collection eG zum perfekten Einstieg

Kein Wunder also, dass sich immer mehr Unternehmer für eine Unternehmensgründung in Dubai interessieren. Trotz der Vorteile werden Gründer jedoch auch einigen Hürden begegnen. Hier kommt das Angebot von Sebastian Genßler ins Spiel: Mit der MS Luxury Collection eG hat er sich zum besten Partner für die Unternehmensgründung in Dubai etabliert. Um die Unternehmensgründung für seine Kunden nicht nur schnell und effizient, sondern auch mit der nötigen Expertise zu ermöglichen, greift er sowohl auf sein umfassendes und tief verwurzeltes Netzwerk als auch auf seine Erfahrungen in den VAE zurück.

Interessieren auch Sie sich dafür, Ihren Unternehmenssitz nach Dubai zu verlagern und suchen nach einem erfahrenen Partner bei der Umsetzung Ihres Vorhabens? Dann melden Sie sich jetzt bei Sebastian Genßler von der MS Luxury Collection eG (https://www.msluxury.de/) und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch!

Pressekontakt:

MS Luxury Collection eG
Vertreten durch Sebastian Genßler
Web: www.msluxury.de
E-Mail: s.genssler@msluxury.de

Pressekontakt:
Ruben Schäfer
E-Mail: redaktion@dcfverlag.de


Original-Content von: MS Luxury Collection eG, übermittelt durch news aktuell

Presseportal-Newsroom: MS Luxury Collection eG

Unternehmensnachrichten präsentiert von PRESSEPORTAL Presseportal Logo

presseportal.de ist ein Angebot der news aktuell GmbH

news aktuell GmbH
Mittelweg 144
20148 Hamburg
E-Mail: info@newsaktuell.de

www.newsaktuell.de/kontakt

Die Süddeutsche Zeitung ist weder für den Inhalt der Anzeige noch die darin enthaltenen Verlinkungen noch für ggf. angegebene Produkte verantwortlich.