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toga zahlt 100 Euro Wechselprämie an Kläger im VW Dieselskandal

toga zahlt 100 Euro Wechselprämie an Kläger im Dieselskandal. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/135938 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/toga" toga zahlt 100 Euro Wechselprämie an Kläger im Dieselskandal. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/135938 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/toga"

Berlin (ots) -

Nur noch bis zum 30. September ist der schnelle und einfache Wechsel von der Musterfeststellungsklage zur Einzelklage auf Schadensersatz ohne finanzielles Risiko für Betroffene des Dieselskandals bei VW möglich

toga kooperiert mit Prozessfinanzierer Profin

Die Frist läuft bald ab: Nur noch bis zum 30. September können sich Betroffene aus dem VW-Klageregister für die Musterfeststellungsklage abmelden und zur schnelleren und erfolgversprechenderen Einzelklage wechseln.

Die Aussichten für Einzelklagen auf Schadenersatz im VW-Abgasskandal sind ausgezeichnet, bis zu 90% sind bisher erfolgreich. Aufgrund dieser Entwicklung kann die Online-Klageplattform toga (www.toga.legal), in Kooperation mit dem Prozessfinanzierer Profin den Geschädigten nicht nur eine niedrige Erfolgsbeteiligung von 19,9 %, sondern auch eine Wechselprämie von 100 Euro anbieten, wenn sie sich für eine Klagefinanzierung durch Profin entscheiden.

Um dieses attraktive Klagemodell anzubieten, kooperiert toga mit dem renommierten Rechtsanwalt Christopher Rother, welcher mit der Profin Prozessfinanzierung GmbH ein auf Einzelklagen zugeschnittenes Finanzierungsangebot bereitstellt. Eine Einzelklage ist aber auch vorzuziehen, weil sie dank gut gefüllter Datenbanken von Anwälten und Prozessfinanzierern, in die alle Informationen zu Urteilen und Vergleichen eingehen, eine ziemlich sichere Sache geworden ist. VW-Diesel-Besitzer können auf www.toga.legal mit wenigen Mausklicks feststellen, ob ihr Fahrzeug für eine Klagefinanzierung in Frage kommt und die Klageart wechseln. Die meisten der in der Musterfeststellungsklage registrierten Typen gehören dazu. Bevor jedoch eine Abmeldung vom Register der Musterfeststellungsklage erfolgen kann, sollte der Geschädigte die Zusage für die Klagefinanzierung in der Tasche haben. Denn sobald der Finanzierungsvertrag abgeschlossen wurde, übernehmen die Vertragsanwälte alles weitere.

Der Wechsel ist auch vorteilhaft mit Blick auf die Verfahrensdauer:

Aktuell werden Einzelkläger nach etwa einem Jahr entschädigt. Dagegen ist bei der Musterfeststellungsklage mit etwa vier Jahren zu rechnen. Bekanntlich müssen Dieselbesitzer danach nochmals separat auf Schadenersatz klagen. Der Wertverlust ihres Fahrzeugs ist dann oft so hoch, dass eine nennenswerte Entschädigung nicht mehr zu erzielen ist. Rechtsanwalt Robert Peres, Initiator von toga, sieht darin eine Strategie: "Es ist nicht zu erwarten, dass Volkswagen einen fairen Ver-gleich anbieten wird. Der Konzern spielt auf Zeit und hofft, durch die Musterfeststellungsklage Milliarden einzusparen. Gerade deswegen ist es auch wichtig zu wissen, dass durch die Abmeldung von der Musterfeststellungsklage eine weitere Verjährungshemmung bis März 2020 erzielt wird."

Toga ist somit für alle, die sich bisher der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen haben eine leicht zugängliche und finanziell risikolose Wechselmöglichkeit, um der juristischen Macht von Volkswagen zu begegnen und für einen fairen Interessenausgleich zu sorgen.

Toga ist ein Angebot der Lexpertise Digital Media GmbH in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Robert Peres. Lexpertise entwickelt Legal Tech Anwendungen für den Rechtsmarkt, Robert Peres ist als Verbraucher- und Aktionärsschützer bekannt und setzt sich seit Jahren für einen besseren kollektiven Rechtsschutz in Deutschland ein.

Pressekontakt:

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c/o Robert Peres
Leipziger Platz 9
D-1007 Berlin
+49 174 3065556
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