Ulrich Kammerer
Krankenkasse und Finanzamt: Ulrich Kammerer verrät, warum genau diese Behörden für Unternehmen gefährlich werden
Ettlingen (ots) -
Offene Steuern oder Sozialabgaben gelten in vielen Unternehmen als kurzfristiger Liquiditätspuffer. Genau darin liegt jedoch ein gefährlicher Irrtum: Krankenkassen und Finanzämter handeln oft deutlich konsequenter als viele andere Gläubiger und können eine Unternehmenskrise dadurch erheblich beschleunigen. Worauf Geschäftsführer jetzt unbedingt achten sollten, erfahren Sie hier.
Das Geschäft läuft, die Auftragsbücher sind gefüllt und die Liquidität scheint zumindest auf den ersten Blick ausreichend. Gerät das Unternehmen dennoch kurzfristig unter finanziellen Druck, werden offene Rechnungen häufig priorisiert – Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern hingegen bleiben zunächst liegen. Viele Geschäftsführer gehen davon aus, dass Lieferanten oder Banken zuerst reagieren würden. Tatsächlich sind es jedoch häufig Krankenkassen und Finanzämter, die besonders konsequent gegen Zahlungsrückstände vorgehen. Was zunächst wie ein vorübergehender Liquiditätsengpass erscheint, kann sich rasch zu einer existenziellen Krise entwickeln. Neben der Gefahr eines Insolvenzantrags drohen Geschäftsführern erhebliche persönliche Haftungsrisiken und strafrechtliche Konsequenzen. „Wer Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern bewusst zurückstellt, um vorübergehend seine Liquidität zu sichern, riskiert nicht nur einen schnellen Insolvenzantrag, sondern unter Umständen auch persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen“, erklärt Ulrich Kammerer, Vorstand der UKMC.
„Darum gilt es, Warnsignale frühzeitig richtig einzuordnen und nicht erst zu reagieren, wenn Behörden bereits handeln“, betont Ulrich Kammerer. Seit mehr als zehn Jahren begleitet der Experte Unternehmen dabei, wirtschaftliche Krisensituationen rechtzeitig zu erkennen, ihren tatsächlichen Handlungsspielraum realistisch einzuschätzen und den passenden Weg aus der Krise zu finden. Über 400 Verfahren hat er persönlich begleitet und dabei Vermögenswerte von über 300 Millionen Euro gesichert. Seine Erfahrung reicht dabei weit über die klassische Beratung hinaus: Als Unternehmer führte er selbst ein IT-Unternehmen mit rund 700 Mitarbeitern erfolgreich durch ein Schutzschirmverfahren und erreichte bereits nach acht Monaten und einer Woche die vollständige Entschuldung. Gemeinsam mit interdisziplinären Teams aus juristischen und betriebswirtschaftlichen Fachleuten unterstützt die UKMC Unternehmen dabei, geeignete Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren auszuwählen und wieder handlungsfähig zu werden.
Wenn Sozialabgaben zur persönlichen Gefahr werden
Sozialversicherungsbeiträge stellen keinen beliebigen Zahlungsblock dar, der bei Liquiditätsengpässen ohne Weiteres zurückgestellt werden kann. Denn Rückstände gegenüber Krankenkassen unterscheiden sich grundlegend von gewöhnlichen Lieferantenforderungen. Während viele Geschäftspartner zunächst das Gespräch suchen oder Zahlungsziele verlängern, handeln Krankenkassen in der Regel nach klar geregelten Verfahren. Nach der Erfahrung von Ulrich Kammerer ist es üblich, dass bereits nach zwei bis drei Monaten Beitragsrückstand ein Insolvenzantrag gestellt wird.
Besonders kritisch ist dabei, dass ausstehende Sozialversicherungsbeiträge nicht nur das Unternehmen betreffen. Werden Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß abgeführt, drohen strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Hinzu kommt, dass Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen auch persönlich haften können. Die Haftungsbeschränkung einer GmbH schützt sie nur, solange sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen. Wer trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht rechtzeitig handelt oder einen erforderlichen Insolvenzantrag verspätet stellt, riskiert persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen. Damit wird deutlich: Nicht der Zahlungsrückstand allein stellt das größte Risiko dar, sondern seine Fehleinschätzung.
Steuerrückstände sind kein Liquiditätspuffer
Auch offene Steuern werden in vielen Unternehmen als kurzfristiger Liquiditätspuffer genutzt. Genau das ist riskant. Wie schnell Forderungen öffentlicher Gläubiger weitreichende Folgen haben können, zeigt ein Praxisfall aus der Arbeit von Ulrich Kammerer: Ein Unternehmen geriet wegen lediglich 56.000 Euro nicht rechtzeitig gezahlter AOK-Beiträge in ein Insolvenzverfahren – obwohl Vermögenswerte von rund 72 Millionen Euro vorhanden waren. Hintergrund war eine Kontokündigung, durch die mehrere Wochen kein Zugriff auf die vorhandene Liquidität bestand.
Der Fall zeigt eindrucksvoll, dass nicht allein vorhandenes Vermögen entscheidend ist, sondern die tatsächliche Fähigkeit, fällige Verbindlichkeiten rechtzeitig zu begleichen. Gerade in dieser Phase entscheidet sich häufig, ob Unternehmer noch selbst über ihre nächsten Schritte bestimmen können oder ob Krankenkassen, Finanzämter und schließlich das Insolvenzverfahren den weiteren Verlauf vorgeben. „Viele Unternehmer erkennen zu spät, dass offene Sozialabgaben oder Steuerrückstände keine isolierten Zahlungsprobleme sind, sondern ein Warnsignal für eine tiefere Unternehmenskrise“, erklärt Ulrich Kammerer.
Wann Geschäftsführer handeln müssen
Entscheidend ist deshalb, den richtigen Zeitpunkt zum Handeln nicht zu verpassen. Viele Geschäftsführer erkennen zu spät, wann aus einem vorübergehenden Liquiditätsengpass ein insolvenzrechtlich relevantes Problem wird. Maßgeblich ist dabei die Unterscheidung zwischen drohender Zahlungsunfähigkeit und bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit. Von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit spricht man, wenn absehbar ist, dass ein Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten in naher Zukunft voraussichtlich nicht mehr vollständig begleichen kann. Gerade in diesem Stadium bestehen häufig noch wichtige Handlungsmöglichkeiten. Anders verhält es sich bei einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. In diesen Fällen sind Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften grundsätzlich verpflichtet, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Wer diese Fristen versäumt, riskiert persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten Unternehmer bereits die ersten Signale ernst nehmen. Wiederkehrende Liquiditätsengpässe, verzögerte Zahlungseingänge, offene Sozialversicherungsbeiträge, Steuerrückstände oder ausbleibende Aufträge sollten deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind häufig Ausdruck einer tieferliegenden wirtschaftlichen Schieflage. Entscheidend ist, die Gesamtsituation frühzeitig zu bewerten und den bestehenden Handlungsspielraum realistisch einzuschätzen.
Welche Sanierungsverfahren Unternehmen offenstehen
Steht fest, dass Handlungsbedarf besteht, stellt sich die nächste Frage: Welcher Weg bietet die besten Chancen, das Unternehmen zu stabilisieren? Hier setzt die UKMC an. Gemeinsam mit interdisziplinären Teams aus juristischen und betriebswirtschaftlichen Fachleuten wird zunächst die wirtschaftliche Ausgangslage umfassend analysiert. Auf dieser Grundlage wird geprüft, welches Restrukturierungs- oder Sanierungsverfahren für die jeweilige Unternehmenssituation geeignet ist.
Je nach Ausgangslage kommen unterschiedliche Möglichkeiten infrage. Dazu zählen unter anderem die Eigenverwaltung, das Schutzschirmverfahren oder eine Restrukturierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). „Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von der wirtschaftlichen Situation, der Gläubigerstruktur und den rechtlichen Voraussetzungen des Unternehmens ab“, betont Ulrich Kammerer. In geeigneten Verfahren können Verbindlichkeiten neu geordnet, wirtschaftliche Belastungen reduziert und bestehende Verträge angepasst werden. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich auch staatliche Verbindlichkeiten, beispielsweise Corona-Kredite oder überraschende Nachzahlungen aus Betriebsprüfungen, in eine Restrukturierung einbeziehen. Nach vollständiger Datenerfassung kann ein geeigneter Antrag nach Angaben von Ulrich Kammerer häufig bereits innerhalb von zwei bis drei Wochen vorbereitet werden. „Es gibt selten nur den einen richtigen Weg. Entscheidend ist vielmehr, das Verfahren zu wählen, das zur wirtschaftlichen Situation und zu den Zielen des Unternehmens am besten passt“, so der Experte.
Der Weg zurück zu unternehmerischer Handlungsfähigkeit
Wer Warnsignale frühzeitig erkennt und rechtzeitig handelt, vergrößert seinen Handlungsspielraum erheblich. Ziel ist es, Unternehmen nicht nur kurzfristig zu stabilisieren, sondern dauerhaft wieder wirtschaftlich auf eine solide Basis zu stellen. Je nach Verfahren und Ausgangslage dauert dieser Prozess zwischen drei Monaten und einem Jahr. Nach einem erfolgreichen Insolvenzplan kann ein Unternehmen in aller Regel weitgehend schuldenfrei fortgeführt werden.
Mit der Ulrich Kammerer Akademie vermittelt Ulrich Kammerer praxisnahes Sanierungs- und Krisenwissen auf Grundlage der Erfahrungen aus mehreren hundert Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren. Ziel ist es nicht, Geschäftsführer zu Insolvenzrechtlern auszubilden, sondern ihnen das notwendige Wissen zu vermitteln, um Warnsignale frühzeitig zu erkennen, fundierte Entscheidungen zu treffen und im Ernstfall die richtigen Experten einzubinden. „Niemand muss das alleine stemmen – aber man muss bereit sein, rechtzeitig Hilfe zu holen“, appelliert Ulrich Kammerer.
Rückstände bei Krankenkassen oder dem Finanzamt sollten deshalb nicht als bloße Zahlungsverschiebung verstanden werden, sondern als mögliches Warnsignal einer Unternehmenskrise. Wer früh reagiert und professionelle Unterstützung einbindet, erhöht die Chancen, das Unternehmen erfolgreich neu aufzustellen und langfristig wirtschaftlich stabil zu führen.
Sie wollen Krisensignale frühzeitig erkennen, Ihr Unternehmen strategisch absichern und im Ernstfall handlungsfähig bleiben, statt von einer Insolvenz überrascht zu werden? Dann melden Sie sich bei Ulrich Kammerer (https://ulrichkammerer.de/pa-2) und vereinbaren Sie einen Termin!
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