Anzeige

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH

Steuererklärung 2021: Drei Monate mehr Zeit zum Abgeben

Steuererklärung 2021: Drei Monate mehr Zeit zum Abgeben / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/69585 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis. Steuererklärung 2021: Drei Monate mehr Zeit zum Abgeben / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/69585 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.

Neustadt a. d. W. (ots) -

Der Bundesrat hat es jetzt bestätigt: Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben für die Abgabe der Steuererklärung 2021 drei Monate länger Zeit, nämlich bis zum 31. Oktober 2022. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt die wichtigsten Details.

Seit Beginn der Corona-Krise gibt es steuerliche Neuerungen wie die Home-Office-Pauschale oder die erleichterte Auszahlung des Kurzarbeitergeldes. Auch Unternehmen und Freiberufler erhielten Steuererleichterungen und finanzielle Unterstützung. Sowohl für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wie auch für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine sind dadurch die zeitlichen und formalen Anforderungen zur Erstellung der Einkommensteuererklärung gestiegen.

Seit Februar 2022 hatte der Bundestag deshalb über das vierte Corona-Steuerhilfegesetz beraten, das kürzlich verabschiedet wurde. Neben weiteren Hilfsmaßnahmen sieht es eine erneute Fristverlängerung vor, die der Bundesrat nun bestätigt hat (10. Juni 2022). Wie im Vorjahr muss die Einkommensteuererklärung daher auch 2022 erst am 31. Oktober beim Finanzamt eingegangen sein - drei Monate später als üblich.

Mögliche Verlängerung bis August 2023

Wer seine Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat für die Abgabe der Steuererklärung 2021 Zeit bis zum 31. August 2023. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, bei denen die Steuererklärung für 2020 noch aussteht, erhalten bei professioneller Beratung einen nochmaligen Aufschub bis 31. August 2022 (ursprünglich: 31. Mai 2022). Und wer seine Steuererklärung 2021 freiwillig abgibt, hat dafür vier Jahre Zeit, also bis 31. Dezember 2025.

Wichtig: Das Kurzarbeitergeld zählt zu den Lohnersatzleistungen. Wer mehr als 410 Euro Lohnersatzleistung im letzten Jahr erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse


Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell

Presseportal-Newsroom: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH

Unternehmensnachrichten präsentiert von PRESSEPORTALPresseportal Logo

presseportal.de ist ein Angebot der news aktuell GmbH

news aktuell GmbH
Mittelweg 144
20148 Hamburg
E-Mail: info@newsaktuell.de

www.newsaktuell.de/kontakt

Die Süddeutsche Zeitung ist weder für den Inhalt der Anzeige noch die darin enthaltenen Verlinkungen noch für ggf. angegebene Produkte verantwortlich.