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Wüstenrot-Chef Bernd Hertweck zum Baukindergeld: Ein guter Ansatz, der an manchen jungen Familien jedoch vorbeigeht

Stuttgart (ots) -

Nach langem Warten stehen jetzt endlich die letzten Details bezüglich der Modalitäten für das Baukindergeld fest: Ab dem 18. September können Anträge auf die Förderung bei der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt werden. Mit bis zu 12.000 Euro je Kind werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Kauf oder Bau von Wohneigentum gefördert. Gelten wird die Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2018, gefördert wird der Erwerb von Neu- oder Bestandsimmobilien, wenn der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet wird, Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung im selben Zeitraum erfolgt ist. Bundesinnenminister Horst Seehofer gab in dieser Woche den offiziellen Startschuss für das Programm mit dem Hinweis, dass das Baukindergeld eine besondere Rolle bei der Umsetzung eines seiner zentralen Anliegen, der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, spiele. Doch die neue Fördermaßnahme ist nicht unumstritten. Wüstenrot-Vorstandsvorsitzender Bernd Hertweck steht der Entscheidung der Großen Koalition generell positiv gegenüber, sieht in dieser Maßnahme aber nur einen ersten Schritt auf dem Weg, jungen Familien den Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung zu erleichtern.

In Zeiten hoher Immobilienpreise sind Familien mit Kindern oft die ersten, die auf dem Haus- und Wohnungsmarkt das Nachsehen haben. Schon die Mieten sind in deutschen Großstädten kaum erschwinglich, der Gedanke daran, sich ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung leisten zu können, erscheint illusorisch. Hier soll das Baukindergeld Familien mit Kindern unter 18 Jahren als Zuschuss helfen, die Finanzierung von Wohneigentum zu stemmen. Gefördert wird sowohl der Erwerb einer gebrauchten Immobilie als auch die Finanzierung eines Neubaus über einen Zeitraum von zehn Jahren mit jährlich 1.200 Euro pro Kind, vorausgesetzt, die Familie bewohnt ihre Immobilie über die gesamte Zeit.

Förderzeitraum zu kurz, um Wohneigentumsquote spürbar zu beeinflussen

Deutschland ist traditionell eher ein Volk der Mieter, lediglich 45 Prozent der Menschen hier wohnen in ihren eigenen vier Wänden, im Vergleich zu durchschnittlich 70 Prozent europaweit. Lediglich in der Schweiz ist die Wohneigentumsquote noch niedriger. Der Ersterwerb neuer Eigenheime und selbstgenutzter Wohnungen ist von rund 800.000 im Jahr 2013 um 25 Prozent auf aktuell rund 600.000 zurückgegangen. Das Baukindergeld kann hier laut Bernd Hertweck ein Schritt in die richtige Richtung sein, um mehr Menschen zu Wohneigentum zu verhelfen und insbesondere für die Zielgruppe der jungen Familien mit Kindern bezahlbarer zu machen.

Jedoch handelt es sich beim Baukindergeld um eine zeitlich sehr begrenzte Maßnahme. Es ist vorgesehen, dass Förderanträge nur für Maßnahmen gestellt werden können, bei denen die Baugenehmigung oder der Kaufvertrag bis spätestens Ende 2020 vorliegen. Ein etwas zu begrenzter Zeitrahmen, so Bernd Hertweck, um das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Erhöhung der Wohneigentumsquote in Deutschland, in einem merklichen Umfang zu realisieren. Zumal zwischen der Entscheidung ernsthaft nach einer geeigneten Immobilie oder Grundstück zu suchen bis zum Abschluss eines Kaufvertrages oder Genehmigung der Baugenehmigung in der Regel mit mind. 18 Monaten gerechnet werden muss.

Zudem werden die Fördergelder nur für Kinder gezahlt, die bereits geboren sind. Paare, die das Thema Familienplanung vorausschauend angehen und den Eigenheimbau oder -kauf vor der Geburt des ersten Kindes abwickeln möchten, werden von dem derzeitigen Förderansatz nicht profitieren.

Bernd Hertweck: Jungen Familien fehlt es oft an Eigenkapital - verbesserte Wohnungsbauprämie könnte helfen

Eine nachhaltige Schwierigkeit, mit der sich viele, insbesondere junge Familien, bei der Finanzierung einer Immobilie konfrontiert sehen, ist zudem mangelndes Eigenkapital. Diese Problematik wird auch das Baukindergeld nicht lösen können. Denn: Wenigstens 20 Prozent der Gesamtkosten für den Erwerb einer Immobilie sollte der potenzielle Käufer bei einem Kreditantrag bei der Bank durch eigenes Kapital abdecken. Familien mit niedrigem Einkommen und wenig Erspartem haben somit kaum Aussicht auf einen Immobilienkredit bei der Bank. Hinzu kommen die Erwerbsnebenkosten, wie Grunderwerbsteuer und Notarkosten. An Familien mit zu wenig Eigenkapital, und das ist die große Mehrzahl, so Bernd Hertweck, geht folglich auch der Förderansatz des Baukindergeldes vorbei.

Zwar unterstützt der Staat Kaufwillige bezüglich des Aufbaus von Eigenkapital für den Erwerb einer Wohnimmobilie mit der bewährten Wohnungsbauprämie, jedoch wurden hier die Einkommensgrenzen seit über 20 Jahren nicht mehr erhöht. Selbst Normalverdiener, für die das Instrument ursprünglich eingeführt wurde, haben daher mittlerweile den Anspruch auf diesen Zuschuss verloren. Einen erfolgsversprechenden Ansatz, tatsächlich mehr Menschen zu ihrer eigenen Wohnimmobilie zu verhelfen, sieht Bernd Hertweck daher in der schnellstmöglichen Umsetzung eines aktualisierten und attraktiveren Konzeptes für die Wohnungsbauprämie entsprechend den Ankündigungen im Koalitionsvertrag und beim Wohngipfel der Bundesregierung. Denn die Wohnungsbauprämie steht jedem Steuerpflichtigen ab 16 Jahren zu, auch ohne Kinder.

Baukindergeld: Die Konditionen

Gefördert werden junge Familien mit mindestens einem Kind, die sich erstmalig eine Immobilie zur Eigennutzung zulegen wollen. Der Zuschuss soll, ähnlich der Eigenheimzulage, die es bis 2005 gab, die Finanzierung eines eigenen Hauses oder einer Wohnung erleichtern. Dabei erhält jede Familie für die betreffende Wohnimmobilie pro Kind einen Finanzierungszuschuss von 12.000 Euro, welcher über einen Zeitraum von zehn Jahren mit 1.200 Euro jährlich ausgezahlt wird. Bei zwei Kindern erhält die Familie also über die 10 Jahre insgesamt 24.000 Euro, bei drei Kindern 36.000 Euro etc.

Vorteil der Auszahlung über einen zehnjährigen Zeitraum, so Bernd Hertweck: Da der Familie somit monatlich pro Kind 100 Euro mehr Einkommen zur Verfügung steht, erhöht sich deren finanzieller Handlungsspielraum. Nachteil: Auf das Eigenkapital beim Hausbau oder Immobilienkauf wird es jedoch nicht angerechnet.

Um die Förderbedingungen zu erfüllen, darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze von 90.000 Euro mit einem Kind nicht übersteigen, wobei sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro je weiterem Kind erhöht. Zudem müssen die Kinder jünger als 18 Jahre alt sein und zusammen mit ihren Eltern in der zu finanzierenden Immobilie leben.

Weitere Neuigkeiten auf dem Blog von Bernd Hertweck: https://www.berndhertweck.de

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